Ablauf

1. Sprechstunde

 

In der psychotherapeutischen Sprechstunde oder auch Erstgespräch geht es um ein erstes Kennenlernen. Wir klären Ihr aktuelles Anliegen und ob eine Psychotherapie sinnvoll ist bzw. in welchem Rahmen. 

2. Probatorische Sitzungen

In vier weiteren probatorischen Terminen vertiefen wir das Kennenlernen und überprüfen, ob sich die Zusammenarbeit stimmig anfühlt. Danach entscheiden wir gemeinsam über den Beginn einer Psychotherapie und welche Ziele innerhalb welchen zeitlichen Rahmens verfolgt werden sollen. 

3. Therapie: Kurz- oder Langzeittherapie

Jetzt kann die eigentliche therapeutische Arbeit beginnen. Der Umfang der Therapie richtet sich nach Ihrem Anliegen und Zielen und wird gemeinsam besprochen. Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Stunden, die Dauer einer Langzeittherapie richtet sich nach Ihrem jeweiligen Vertrag mit der Privaten Krankenversicherung. Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel ein- bis zweimal pro Woche statt.

Kosten

Private Kranken-versicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel einen Teil der Kosten für Psychotherapie. Fragen Sie vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung nach, welche psychotherapeutischen Leistungen Ihr Vertrag abdeckt. Die Bedingungen sind je nach Anbieter unterschiedlich. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). 

Beihilfe
 

Wenn Sie Anspruch auf Beihilfe haben, übernimmt diese meistens einen Teil der Kosten für Ihre Therapie. Den restlichen Betrag deckt Ihre private Krankenversicherung ab. Es empfiehlt sich, frühzeitig beide Stellen zu kontaktieren.

Selbstzahler
 

Diese Option ermöglicht Ihnen Anonymität, da keine Informationen an die Krankenkasse übermittelt werden. Gründe für die eigenständige Finanzierung einer Psychotherapie können unter anderem ein geplanter Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung, der Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung oder eine bevorstehende Verbeamtung sein. Bei Unsicherheiten hinsichtlich der für Sie vorteilhaften Abrechnungsvariante stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Gesetzliche Krankenkasse

Da ich eine Privatpraxis führe, können die Behandlungskosten nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. 

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